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AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stuckateurmeister Daniel Nebelung
Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Meine Stuckarbeiten werden in reiner Handarbeit hergestellt, kleine Fehler, Luftbläschen oder ähnliches sind fertigungsbedingt und haben keinen Einfluss auf die Qualität meiner Arbeiten. Reklamationen sind aus diesen Gründen daher ausgeschlossen.
- Macht der Auftraggeber innerhalb der Gewährleistungsfrist begründete Mängelrügen geltend, so kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen müssen auf jeden Fall dem Auftragnehmer Daniel Nebelung angezeigt werden. Dem Auftragnehmer muss die Möglichkeit gegeben werden begründete Mängelrügen in angemessener Frist zu beseitigen.
- Ein Angebot, vor Auftragsvergabe, hat 3 Monate Gültigkeit, nach Ablauf dieser Zeit ist das Angebot gegenstandslos. Ein neues Angebot kann jederzeit erstellt werden.
- Die Angebotserstellung erfolgt unentgeltlich.
- Ich behalte es mir vor Teilleistungen einer Bauleistung an Dritte zu vergeben. Die Rechnungslegung und Gewährleistung bleibt mir vorbehalten.
- Arbeitsmittel, Hilfsmittel, z.B. Schablonen und Formen, zum erstellen einer Leistung bleiben mein Eigentum.
- Rechnungen sind zahlbar nach vereinbartem Zahlungsziel in der Regel bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Zahlungen sind in Euro „€“ zu leisten.
- Rechnungen können für Teilleistungen nach Baufortschritt gestellt werden.
- Alle Zahlungen werden auf die älteste Forderung gutgeschrieben.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Ist die Ware weiterverkauft, so gilt für den Kauferlös der gleiche Vorbehalt.
- Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
- Gerichtsstand ist 99423 Weimar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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